Wir bieten Ausbildung für folgende Führerscheinklassen:
Klasse A1
Was darf man mit der Klasse A1 fahren ?
Krafträder der Klasse A mit einem Hubraum von nicht mehr als 125cm² und einer Nennleistung von nicht mehr als 11kW und einer durch die Bauart bestimmten Höchstgeschwindigkeit von:
- 80km/h für 16-18 jährige
- ohne Begrenzung für über 18 jährige
Das Mindestalter zur Erteilung dieser Fahrerlaubnis beträgt 16 Jahre.
Die theoretische Mindestausbildung:
Bei Ersterteilung
12 x 90 Minuten theoretischer Grundstoff
4 x 90 Minuten klassenspezifischer Stoff
Bei Erweiterung
6 x 90 Minuten theoretischer Grundstoff
4 x 90 Minuten klassenspezifischer Stoff
Während des Theorieunterrichts stehen Kaffee und kalte Getränke kostenlos zur Verfügung
Die praktische Mindestausbildung:
Zur Grundausbildung gehören Anleitungen und Hinweise vor, während und nach der Durchführung der Fahraufgaben sowie das Nachbesprechen und die Erörterung des jeweiligen Ausbildungsstandes.
Erst wenn die Grundausbildung abgeschlossen wurde, kann mit den Sonderfahrten (Überland, Autobahn etc.) begonnen werden.
- 5 Überlandfahrten – Schulung auf Bundes- und Landstraßen (davon eine Fahrt mit mindestens 2 Stunden zu je 45 Minuten)
- 4 Autobahnfahrten – Schulung auf Autobahnen (davon eine Fahrt mindestens 2 Stunden zu je 45 Minuten)
- 3 Nachtfahrten – Schulung bei Dämmerung oder Dunkelheit (zusätzlich zu den ÜL- und AB- Fahrten, mindestens zur Hälfte auf Autobahnen, Bundes- oder Landstraßen zu je 45 Minuten)
Flexibilität – unser Fahrlehrer richtet sich zeitlich nach Ihnen, d. h. Termine werden nach dem Zeitplan des Fahrschülers abgesprochen!
Klasse A beschränkt
Was darf man mit der Klasse A (18) fahren ?
Krafträder (Zweiräder, auch mit Beiwagen) mit einem Hubraum von mehr als 50 cm³ oder mit einer durch die Bauart bestimmten Höchstgeschwindigkeit von mehr als 45 km/h, beschränkt auf eine Nennleistung von nicht mehr als 25 kW/kg.
Diese Beschränkung entfällt zwei Jahre nach Erteilung dieser Fahrerlabnis.
Das Mindestalter zur Erteilung dieser Fahrerlaubnis beträgt 18 Jahre.
Die theoretische Mindestausbildung:
Bei Ersterteilung
12 x 90 Minuten theoretischer Grundstoff
4 x 90 Minuten klassenspezifischer Stoff
Bei Ersterteilung
6 x 90 Minuten theoretischer Grundstoff
4 x 90 Minuten klassenspezifischer Stoff
Während des Theorieunterrichts stehen Kaffee und kalte Getränke kostenlos zur Verfügung
Die praktische Mindestausbildung:
Zur Grundausbildung gehören Anleitungen und Hinweise vor, während und nach der Durchführung der Fahraufgaben sowie das Nachbesprechen und die Erörterung des jeweiligen Ausbildungsstandes.
Erst wenn die Grundausbildung abgeschlossen wurde, kann mit den Sonderfahrten (Überland, Autobahn etc.) begonnen werden.
- 5 Überlandfahrten – Schulung auf Bundes- und Landstraßen (davon eine Fahrt mit mindestens 2 Stunden zu je 45 Minuten)
- 4 Autobahnfahrten – Schulung auf Autobahnen (davon eine Fahrt mindestens 2 Stunden zu je 45 Minuten)
- 3 Nachtfahrten – Schulung bei Dämmerung oder Dunkelheit (zusätzlich zu den ÜL- und AB- Fahrten, mindestens zur Hälfte auf Autobahnen, Bundes- oder Landstraßen zu je 45 Minuten)
Flexibilität – unser Fahrlehrer richtet sich zeitlich nach Ihnen, d. h. Termine werden nach dem Zeitplan des Fahrschülers abgesprochen!
Klasse A unbeschränkt
Was darf man mit der Klasse A (25) fahren ?
Alle Krafträder – Zweiräder, (auch mit Beiwagen) mit einem Hubraum von mehr als 50 cm³ oder mit einer durch die Bauart bestimmten Höchstgeschwindigkeit von mehr als 45 km/h.
Das Mindestalter zur Erteilung dieser Fahrerlaubnis beträgt 25 Jahre.
Die theoretische Mindestausbildung:
Bei Ersterteilung
12 x 90 Minuten theoretischer Grundstoff
4 x 90 Minuten klassenspezifischer Stoff
Bei Erweiterung
6 x 90 Minuten theoretischer Grundstoff
4 x 90 Minuten klassenspezifischer Stoff
Während des Theorieunterrichts stehen Kaffee und kalte Getränke kostenlos zur Verfügung
Die praktische Mindestausbildung:
Zur Grundausbildung gehören Anleitungen und Hinweise vor, während und nach der Durchführung der Fahraufgaben sowie das Nachbesprechen und die Erörterung des jeweiligen Ausbildungsstandes.
Erst wenn die Grundausbildung abgeschlossen wurde, kann mit den Sonderfahrten (Überland, Autobahn etc.) begonnen werden.
- 5 Überlandfahrten – Schulung auf Bundes- und Landstraßen (davon eine Fahrt mit mindestens 2 Stunden zu je 45 Minuten)
- 4 Autobahnfahrten – Schulung auf Autobahnen (davon eine Fahrt mindestens 2 Stunden zu je 45 Minuten)
- 3 Nachtfahrten – Schulung bei Dämmerung oder Dunkelheit (zusätzlich zu den ÜL- und AB- Fahrten, mindestens zur Hälfte auf Autobahnen, Bundes- oder Landstraßen zu je 45 Minuten)
Flexibilität – unser Fahrlehrer richtet sich zeitlich nach Ihnen, d. h. Termine werden nach dem Zeitplan des Fahrschülers abgesprochen!
Klasse B (PKW bis 3,5t)
Was darf man mit der Klasse B fahren ?
Pkw und kleine Lkw mit einer zulässigen Gesamtmasse von nicht mehr als 3.500 kg (nicht mehr als acht Sitzplätze außer Fahrersitz).
Hinter diesen Fahrzeugen darf ein Anhänger mit einer zulässigen Gesamtmasse von höchstens 750 kg mitgeführt werden.
Das Mindestalter zur Erteilung dieser Fahrerlaubnis beträgt 18 Jahre, bzw. 17 Jahre beim „begleiteten Fahren“.
Die theoretische Mindestausbildung:
Bei Ersterteilung
12 x 90 Minuten theoretischer Grundstoff
6 x 90 Minuten klassenspezifischer Stoff
Bei Erweiterung
6 x 90 Minuten theoretischer Grundstoff
2 x 90 Minuten klassenspezifischer Stoff
Während des Theorieunterrichts stehen Kaffee und kalte Getränke kostenlos zur Verfügung
Die praktische Mindestausbildung:
Zur Grundausbildung gehören Anleitungen und Hinweise vor, während und nach der Durchführung der Fahraufgaben sowie das Nachbesprechen und die Erörterung des jeweiligen Ausbildungsstandes.
Erst wenn die Grundausbildung abgeschlossen wurde, kann mit den Sonderfahrten (Überland, Autobahn etc.) begonnen werden.
- 5 Überlandfahrten – Schulung auf Bundes- und Landstraßen (davon eine Fahrt mit mindestens 2 Stunden zu je 45 Minuten)
- 4 Autobahnfahrten – Schulung auf Autobahnen (davon eine Fahrt mindestens 2 Stunden zu je 45 Minuten)
- 3 Nachtfahrten – Schulung bei Dämmerung oder Dunkelheit (zusätzlich zu den ÜL- und AB- Fahrten, mindestens zur Hälfte auf Autobahnen, Bundes- oder Landstraßen zu je 45 Minuten)
Flexibilität – unser Fahrlehrer richtet sich zeitlich nach Ihnen, d. h. Termine werden nach dem Zeitplan des Fahrschülers abgesprochen!
Klasse BE (PKW mit Anhänger)
Was darf man mit der Klasse BE fahren ?
Kraftfahrzeuge der Klasse B mit Anhängern mit einer zulässigen Gesamtmasse von mehr als 750kg (ausgenommen die in Klasse B fallenden Fahrzeugkombinationen). Der Erwerb setzt den Vorbesitz der Klasse B voraus, oder bei paralleler Ausbildung in B und BE, dass der Bewerber die Voraussetzungen für die Klasse B erfüllt hat. Als Zugfahrzeug wird unser Mitsubishi Outlander genutzt.
Das Mindestalter zur Erteilung dieser Fahrerlaubnis beträgt 18 Jahre.
Die theoretische Mindestausbildung:
Bei Ersterteilung
0 x 90 Minuten theoretischer Grundstoff
0 x 90 Minuten klassenspezifischer Stoff
Bei Erweiterung
0 x 90 Minuten theoretischer Grundstoff
0 x 90 Minuten klassenspezifischer Stoff
Während des Theorieunterrichts stehen Kaffee und kalte Getränke kostenlos zur Verfügung
Die praktische Mindestausbildung:
Zur Grundausbildung gehören Anleitungen und Hinweise vor, während und nach der Durchführung der Fahraufgaben sowie das Nachbesprechen und die Erörterung des jeweiligen Ausbildungsstandes.
Erst wenn die Grundausbildung abgeschlossen wurde, kann mit den Sonderfahrten (Überland, Autobahn etc.) begonnen werden.
- 3 Überlandfahrten – Schulung auf Bundes- und Landstraßen
- 1 Autobahnfahrten – Schulung auf Autobahnen
- 1 Nachtfahrten – Schulung bei Dämmerung oder Dunkelheit
Flexibilität – unser Fahrlehrer richtet sich zeitlich nach Ihnen, d. h. Termine werden nach dem Zeitplan des Fahrschülers abgesprochen!